Spezielle Artenschutzmaßnahmen

Im Rahmen von Baumaßnahmen vor allem an Straßen- und Bahnböschungen besteht nicht selten eine Gefährdung von besonders geschützten Tiergruppen. Um den Verlust von Populationen dieser geschützten Arten, durch intensive Bautätigkeiten in den besiedelten Habitaten, zu vermeiden, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Damit können selbst kleine Amphibien oder Zaun-Eidechsen planungsrelevant in einem Bauprojekt sein.

Eine spezielle Schutzmaßnahme stellt beispielsweise der Fang und die Hälterung von gefährdeten Tieren dar. Sind die geschützten Arten vor Baubeginn abgefangen, lassen sie sich anschließend in speziellen, nach den Bedürfnissen der betreffenden Arten gestalteten, Gehegen unterbringen. Während der Bauphase erfolgen dort eine Versorgung der Tiere. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden sie dann in ihren angestammten Lebensraum wieder ausgesetzt. Alternativ zu diesem Verfahren können abgefangene Tiere auch dauerhaft in geeignete, angrenzende Biotope verbracht werden.

Bildergalerie Fang und Hälterung von Zaun-Eidechsen

Der LandschaftsPflegeHof ist Partner von:

Der LandschaftsPflegeHof wird gefördert von:

Wir nehmen Förderung für den ländlichen Raum in Anspruch, für die Förderprogramme AGZ, Natura 2000, MSL, Freiwilliger Naturschutz und Ökologische Anbauverfahren in Sachsen-Anhalt, sowie für die Förderprogramme Ökologischer Landbau und AGZ in Brandenburg.